Verkaufs- und Lieferbedingungen für sämtliche Lieferungen
der Gresförder GmbH, Lohfeldweg 11b , 32549 Bad Oeynhausen
(Stand: Januar 2024)
Allgemeines 1.1
Soweit nachfolgend nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, gelten für die Lieferungen von Mehrscheiben-Isoliergläsern, Brandschutzgläsern, sonstigen Gläsern diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
1.2 Die in der Bestellung exakt anzugebenden Maße, für deren Richtigkeit der Besteller allein verantwortlich ist, sind verbindlich mit der Maßgabe, dass Größentoleranzen in Breite und Höhe von ± 2 mm, bei Gußglas von ± 3 mm, zulässig sind.
1.3 Abrufaufträge sind nur bei Brandschutzgläsern zulässig. Bei Isoliergläsern, sonstigen Gläsern werden Abrufaufträge nicht angenommen. Bei Abrufaufträgen ist der Besteller verpflichtet, die Ware innerhalb von 30 Werktagen nach Mitteilung der Abrufbereitschaft vollständig abzurufen. Erfolgt der vollständige Abruf der Ware nicht innerhalb der vorgenannten Frist, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers einzulagern.
2. Sonderausführungen
2.1 Isolierglaseinheiten welche nicht nur rechte Winkel aufweisen, werden nach der Fläche des diese Einheiten jeweils umschreibenden Rechtecks berechnet. Darüber hinaus werden – je nach Schwierigkeit der Herstellung – gesonderte Aufschläge berechnet. Liefermöglichkeiten geben wir auf Anfrage bekannt.
2.2 Nach unserer Wahl stellt uns der Besteller , Dateien, Skizzen oder Schablonen im Maßstab 1:1 zur Verfügung.
3. Lieferung
3.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung „ab Werk.“ Das Abladen der Lieferung hat durch den Besteller unverzüglich nach Anlieferung zu erfolgen. Wird für das Abladen der Gläser eine Entladehilfe benötigt, muss diese vom Besteller rechtzeitig bereitgestellt werden.
3.2 Die Einstellung der Gläser in die Transportgestelle des Transportfahrzeuges erfolgt ausschließlich nach transporttechnischen Gesichtspunkten, ohne dass die Aufstellung den vom Besteller angegebenen Breiten- und Höhenmaßen entspricht.
3.3 Die Verpackung von Brandschutzgläsern erfolgt grundsätzlich nicht positionsweise, sondern nach transport- und produktionstechnischen Erfordernissen in Einweg – Holzkisten, Holzgestellen oder -Paletten oder in Wabenkartonverpackung.
4. Mängelrechte
4.1 Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferung nach Erhalt unverzüglich auf Transportschäden, Vollständigkeit und Mängelfreiheit unter besonderer Berücksichtigung von Feuchtigkeitserscheinungen zu überprüfen. Transportschäden, Mängel, Falsch- oder Minderlieferungen sowie Abweichungen vom Lieferschein bzw. von der Rechnung sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Tagen schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt die Sendung als genehmigt. Offensichtliche bereits beim Eintreffen der Ware äußerlich erkennbare Schäden wie z.B. Glasbruch hat der Besteller unverzüglich dem Transportführer mitzuteilen und auf dem Ablieferbeleg zu vermerken. Verarbeitet der Besteller die gelieferte Ware nach Entdeckung eines Mangels weiter, sind alle Ansprüche des Bestellers wegen der Mangelhaftigkeit der Ware ausgeschlossen.
4.2 Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln an Mehrscheiben-Isoliergläsern, sonstigen Gläsern verjähren in fünf Jahren ab Gefahrübergang. Bei Brandschutzscheiben verjähren Mängelansprüche des Bestellers in 5 Jahren ab Lieferung. Diese Fristen sind Verjährungsfristen.
4.3 Für PYROSTOP- und PYRODUR-Gläser gilt zusätzlich folgendes: PYROSTOP- und PYRODUR-Gläser bestehen aus mehreren Silikatglasscheiben, zwischen denen Brandschutzschichten eingelagert sind. Eigenspannungen, die allein zum Glasbruch führen könnten, kommen bei diesen Scheiben aufgrund der heutigen Fertigungsqualität nicht mehr vor. Glasbruch wird daher ausschließlich durch Fremdeinflüsse bewirkt. Wir haften bei PYROSTOP- und PYRODUR-Gläsern für Glasbruch daher nur, wenn wir derartige Fremdeinflüsse zu vertreten haben.
4.4 Bei Interferenzerscheinungen sind Ansprüche wegen Mängelhaftung ausgeschlossen.
4.5 Der Austausch von mangelhafter Ware kann nur nach vorheriger Anzeige der Abholbereitschaft der zu ersetzenden mangelhaften Ware durch den Besteller erfolgen. Der Besteller ist verpflichtet, die mangelhafte Ware in dem Verpackungsmittel, in dem die Ersatzlieferung angeliefert wird, zu verpacken und an den Hersteller zurückzusenden.
5. Preise und Zahlungsbedingungen:
Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise in Euro ab Werk, ausschließlich Fracht, Zoll, Einfuhrnebenabgaben, Energiezuschlägen und Verpackung; diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in die Rechnung gesondert ausgewiesen.