Begehbare Verglasung im Dachbereich, auch als begehbares Glas oder betretbare Glasdächer bezeichnet, muss eine Vielzahl von Anforderungen erfüllen, um Sicherheit und Funktionalität zu gewährleisten. Hier sind die wesentlichen Anforderungen:
1. **Tragfähigkeit und Lasten**
Begehbare Verglasung muss in der Lage sein, bestimmte Lasten sicher zu tragen. Dies umfasst:
- **Nutzlast:** Das Gewicht von Personen und gegebenenfalls Möbeln oder Geräten, die sich auf der Verglasung befinden.
- **Schneelast:** Je nach Geographischer Lage , des Objektes muss die Vergasung eine gewisse Vorgegebene Schneelast Aushalten.
2. **Rutschhemmung**
Begehbare Glasflächen können über eine rutschhemmende Oberfläche verfügen, um Unfälle zu vermeiden. Dies kann durch spezielle Oberflächenbehandlungen oder Beschichtungen erreicht werden.
3. **Bruchsicherheit**
Um das Risiko von Verletzungen bei einem Bruch zu minimieren, müssen begehbare Verglasung aus **Verbundsicherheitsglas (VSG)** bestehen. VSG besteht aus zwei oder mehr Glasschichten, die durch eine reißfeste Folie verbunden sind. Im Falle eines Bruchs bleiben die Glasstücke an der Folie haften und es entstehen keine scharfen Bruchstücke.
4. **Sicherheitsglas**
Neben der Bruchsicherheit sollte die Verglasung auch eine ausreichende Resttragfähigkeit aufweisen, selbst wenn eine oder mehrere Glasschichten beschädigt werden. Dies stellt sicher, dass die Verglasung nicht sofort nachgibt und Personen zu Schaden kommen. Dies erfolgt durch die Laminierten Folien.
Diese Verglasungen sin in der Regel Sonderaufbauten, wir können hier genau auf ihre Anforderungen auch an eventuelle Beschichtungen Eingehen. Die Bandbreite ist groß.